WEG-Verwaltung Nach § 27 (1) WEG gehören zu den Grundleistungen eines Verwalters: Beschlüsse   der   Wohnungseigentümer   durchzuführen   und   für   die   Durchführung   der   Hausordnung zu sorgen die    für    die    ordnungsgemäße    Instandhaltung    und    Instandsetzung    des    gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen in    dringenden    Fällen    sonstige    zur    Erhaltung    des    gemeinschaftlichen    Eigentums    erforderliche Maßnahmen zu treffen Lasten-   und   Kostenbeiträge,   Tilgungsbeiträge   und   Hypothekenzinsen   anzufordern,   in   Empfang   zu nehmen     und     abzuführen,     soweit     es     sich     um     gemeinschaftliche     Angelegenheiten     der Wohnungseigentümer handelt alle    Zahlungen    und    Leistungen    zu    bewirken    und    entgegenzunehmen,    die    mit    der    laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen eingenommene Gelder, getrennt vom Verwaltervermögen, zu verwalten die   Wohnungseigentümer   unverzüglich   darüber   zu   unterrichten,   wenn   ein   Rechtsstreit   gemäß   §   43 WEG anhängig ist Erklärungen   abzugeben,   die   zur   Vornahme   der   in   §   21   Abs.   5   Nr.   6   WEG   bezeichneten   Maßnahmen erforderlich sind Zusätzlich bieten wir folgende Leistungen an: Erfassung von Objekt- und Eigentümerstammdaten Erstellung eines Wirtschaftsplanes Erstellung der Jahresabrechnung o Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum o Finanzstatus   über   die   Einnahmen,   Ausgaben,   Forderungen   und   Verbindlichkeiten   sowie   die Kontostände o Einsicht in die Unterlagen der Abrechnung Einberufung  und Leitung der Eigentümerversammlung sowie deren Niederschrift Geldverwaltung o Führung der Konten der Gemeinschaft o verzinsliche Anlagen der Instandhaltungsrücklage o Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder Buchführung o Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen o im Vertragszeitraum eine übersichtliche, kaufmännische und ordnungsgemäße Buchführung o Buchungen der Bankbewegungen o Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen Technische    Kontrollen    am    Gemeinschaftseigentum,    zur    Werterhaltung    und    um    entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen (durch regelmäßige Objektbegehungen)
K-I-B, Kleemann Immobilien-Betreuung UG (haftungsbeschränkt)