WEG-Verwaltung
Nach § 27 (1) WEG gehören zu den Grundleistungen eines Verwalters:
•
Beschlüsse
der
Wohnungseigentümer
durchzuführen
und
für
die
Durchführung
der
Hausordnung
zu sorgen
•
die
für
die
ordnungsgemäße
Instandhaltung
und
Instandsetzung
des
gemeinschaftlichen
Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen
•
in
dringenden
Fällen
sonstige
zur
Erhaltung
des
gemeinschaftlichen
Eigentums
erforderliche
Maßnahmen zu treffen
•
Lasten-
und
Kostenbeiträge,
Tilgungsbeiträge
und
Hypothekenzinsen
anzufordern,
in
Empfang
zu
nehmen
und
abzuführen,
soweit
es
sich
um
gemeinschaftliche
Angelegenheiten
der
Wohnungseigentümer handelt
•
alle
Zahlungen
und
Leistungen
zu
bewirken
und
entgegenzunehmen,
die
mit
der
laufenden
Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
•
eingenommene Gelder, getrennt vom Verwaltervermögen, zu verwalten
•
die
Wohnungseigentümer
unverzüglich
darüber
zu
unterrichten,
wenn
ein
Rechtsstreit
gemäß
§
43
WEG anhängig ist
•
Erklärungen
abzugeben,
die
zur
Vornahme
der
in
§
21
Abs.
5
Nr.
6
WEG
bezeichneten
Maßnahmen
erforderlich sind
Zusätzlich bieten wir folgende Leistungen an:
•
Erfassung von Objekt- und Eigentümerstammdaten
•
Erstellung eines Wirtschaftsplanes
•
Erstellung der Jahresabrechnung
o
Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum
o
Finanzstatus
über
die
Einnahmen,
Ausgaben,
Forderungen
und
Verbindlichkeiten
sowie
die
Kontostände
o
Einsicht in die Unterlagen der Abrechnung
•
Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung sowie deren Niederschrift
•
Geldverwaltung
o
Führung der Konten der Gemeinschaft
o
verzinsliche Anlagen der Instandhaltungsrücklage
o
Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
•
Buchführung
o
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen
o
im Vertragszeitraum eine übersichtliche, kaufmännische und ordnungsgemäße Buchführung
o
Buchungen der Bankbewegungen
o
Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen
•
Technische
Kontrollen
am
Gemeinschaftseigentum,
zur
Werterhaltung
und
um
entstehende
Schäden frühzeitig zu erkennen (durch regelmäßige Objektbegehungen)